Georisiko - Neue Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft IN BEARBEITUNG
Unter dem Begriff „Georisiko“ versteht man geologisch bedingte Naturgefahren, die zu Schäden an Personen, Gebäuden oder Infrastruktur führen können. In geologischer Hinsicht sind das in Österreich unter anderem Massenbewegungen wie Steinschläge, Felsstürze oder Rutschungen bzw. Muren und Hochwässer. Die Ursache dieser geologischen Prozesse ist manchmal natürlichen Ursprungs, zB durch Verwitterungsvorgänge, sehr oft jedoch werden sie vom Menschen durch die Veränderung der Geländeoberfläche bzw. den Umgang mit den Oberflächenwässern verursacht. Einige dieser Prozesse sind so langsam, dass sie mit bloßem Auge nicht erkennbar sind, während andere zu offensichtlichen Bewegungen großen Ausmaßes im Boden führen. Jedoch haben alle „Georisiken“ das Potenzial, die städtische Infrastruktur und Gebäude ernsthaft zu beschädigen bzw. zu Personenschäden zu führen.
Vor allem dem Umgang mit den Oberflächenwässern wurde im letzten Jahrzehnt verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet, da durch die zunehmende Versiegelung der Böden durch die starke Bebauung dem Wasser großflächig die Möglichkeit zur natürlichen Versickerung genommen wurde, was in Kombination mit den Auswirkungen des Klimawandels und den damit einhergehenden verstärkt auftretenden Starkregenereignissen zunehmend zu Problemen mit Hochwässern, Rutschungen und Muren führt. In diesem Zusammenhang haben auch die nachbarschaftlichen Rechtsstreitigkeiten über Schäden durch nicht ordnungsgemäß abgeleitete Oberflächenwässer erheblich zugenommen.
Unser Büro befasst sich seit vielen Jahren mit Georisiko-Themen wie Steinschlagschutz/Steinschlagsimulationen, Hochwasserrückhaltebecken, Geschiebesperren, Felssicherungen, Risikopotentialanalysen, Rutschungssanierungen sowie der Thematik Prävention durch ordnungsgemäße Versickerung/Ableitung der Oberflächenwässer. Unser Interesse gilt auch der Zusammenarbeit mit Raumplanern hinsichtlich der frühzeitigen Berücksichtigung von Georisikofaktoren bei Flächenwidungsplänen bzw. generellen Baugrundwidmungen.
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